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Freie Entfaltung der Persönlichkeit

Freie Entfaltung der Persönlichkeit

Rechte2 Min. Lesezeit

Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu entfalten und sein Leben so zu leben, wie er möchte.

Das Recht auf freie Entfaltung

Jeder Mensch hat das Recht, sich frei zu entfalten.

Das heißt: Jeder Mensch darf sein Leben so leben, wie er möchte.

Jeder Mensch hat die Freiheit zu machen, was er möchte.

Beispiele für freie Entscheidungen

Zum Beispiel hat jeder Mensch das Recht, zu bestimmen:

  • wo er lebt und mit welchen Menschen er sich trifft
  • welche Kleidung er anzieht
  • welche Musik er hört
  • oder ob er nachts auf die Straße geht

Grenzen der Freiheit

Niemand hat das Recht, über das Leben eines anderen zu bestimmen.

Jeder darf so leben, wie er oder sie das möchte.

Das nennt man freie Entfaltung der Persönlichkeit.

Dabei müssen sich alle Menschen an die Gesetze halten.

Niemand hat zum Beispiel das Recht jemanden zu belästigen, zu schlagen oder ihm etwas wegzunehmen.

Damit missachtet er die Rechte der anderen.

Niemand darf die Rechte anderer Menschen verletzen.

Artikel 2: Die körperliche Unversehrtheit

Artikel 2 schützt die körperliche Unversehrtheit eines Menschen.

Das bedeutet:

Das Recht zu leben

Jeder Mensch hat das Recht zu leben.

Der Staat darf zum Beispiel niemanden foltern.

Der Staat darf niemanden durch Folter verletzen oder töten.

Der Staat muss auch aufpassen, dass niemand anderes einen Menschen verletzt oder tötet.

Schutz der Gesundheit

Der Staat muss die Gesundheit eines Menschen schützen.

Zum Beispiel dafür sorgen, dass Lebensmittel, die verkauft werden, nicht giftig sind.

Dafür gibt es strenge Vorschriften in Deutschland.

Selbstbestimmung über den eigenen Körper

Auch ein Arzt darf keinen an seinem Körper verletzen, wenn er das nicht will.

Jeder Mensch entscheidet selbst, wie er mit seinem Körper umgeht.

Zum Beispiel ob er mit einer Untersuchung einverstanden ist.

Auch dafür gibt es Vorschriften:

Man muss zum Beispiel einer Operation schriftlich zustimmen.

Freiheitsrechte im Grundgesetz

Die Freiheit hat im Grundgesetz einen hohen Wert.

Deshalb gibt es noch andere Grundrechte, die die Freiheit eines Menschen schützen.

Diese Rechte nennt man Freiheitsrechte.

Zum Beispiel die Freiheit:

  • seinen Beruf zu wählen oder
  • sich eine Wohnung dort zu suchen, wo man wohnen möchte

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